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   LSG Bayern, 21.02.2001 - L 16 RJ 109/00   

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https://dejure.org/2001,19515
LSG Bayern, 21.02.2001 - L 16 RJ 109/00 (https://dejure.org/2001,19515)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.02.2001 - L 16 RJ 109/00 (https://dejure.org/2001,19515)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - L 16 RJ 109/00 (https://dejure.org/2001,19515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrente (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit); Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit; Möglichkeit der Ausübung einer vollschichtigen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2001 - L 16 RJ 109/00
    Angesichts des Grads der Behinderung von 30 v.H. erscheint die Schreib-Leseschwäche bzw. Lernbehinderung nicht vergleichbar mit Einarmigkeit oder Einäugigkeit, Tatbeständen, die laut höchstrichterlicher Rechtsprechung als schwere spezifische Leistungsbehinderung einzustufen sind (BSG vom 12.05.1982 - 5 b/5 RJ 170/80, BSG vom 14.09.1995 - 5 RJ 50/94).

    Trotz vollschichtiger Einsatzfähigkeit ist dem Kläger daher zur Konkretisierung der ihm verbleibenden Fähigkeit, Erwerbseinkommen zu erzielen, eine mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts zu benennen (BSGE vom 14.09.1995 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50).

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2001 - L 16 RJ 109/00
    Nachdem von Klägerseite eingewandt worden ist, diese Tätigkeiten seien mit weiteren Anforderungen verbunden, denen er nicht gewachsen sei, ist zu prüfen, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. BSG Urteil vom 09.09.1998 B 13 RJ 35/97 R und BSG vom 11.05.1999 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 21).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2001 - L 16 RJ 109/00
    Beim gleichzeitigen Vorliegen derartiger zusätzlicher Leistungseinschränkungen bejaht das Bundessozialgericht eine Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen (vgl. BSG vom 19.04.1978 in SozR 2200 § 1246 Nr. 30).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 35/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - freiwillige Weiterversicherung neben

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2001 - L 16 RJ 109/00
    Nachdem von Klägerseite eingewandt worden ist, diese Tätigkeiten seien mit weiteren Anforderungen verbunden, denen er nicht gewachsen sei, ist zu prüfen, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. BSG Urteil vom 09.09.1998 B 13 RJ 35/97 R und BSG vom 11.05.1999 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 21).
  • BSG, 12.05.1982 - 5b/5 RJ 170/80
    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2001 - L 16 RJ 109/00
    Angesichts des Grads der Behinderung von 30 v.H. erscheint die Schreib-Leseschwäche bzw. Lernbehinderung nicht vergleichbar mit Einarmigkeit oder Einäugigkeit, Tatbeständen, die laut höchstrichterlicher Rechtsprechung als schwere spezifische Leistungsbehinderung einzustufen sind (BSG vom 12.05.1982 - 5 b/5 RJ 170/80, BSG vom 14.09.1995 - 5 RJ 50/94).
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